Für Art und Umfang von Sanierungsmaßnahmen sind mehrere Faktoren, z. B. Art, Lokalisierung und die Anzahl der freigesetzten Fasern des asbesthaltigen Produkts, maßgeblich.
Nach Bewertung dieser Faktoren sind nicht immer sofortige, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen nötig. Beispielsweise ist bei einem Produkt mit fester Bindung (z. B. Asbestzement) im Innenbereich keine sofortige Sanierung erforderlich, da das Material keiner Witterung ausgesetzt wird und dadurch eine erhöhte Faserexposition unwahrscheinlich ist.
Anders verhält es sich bei Produkten mit geringer Faserbindung (z. B. Spritzasbest). Durch mechanische Belastungen (z. B. Schwingungen) können hier Asbestfasern in erhöhtem Maße freigesetzt werden. Im Innenbereich kann sich im Gegensatz zum Außenbereich aufgrund des geringeren Raumvolumens eine stark erhöhte Faserkonzentration ergeben, ein Indikator für die Notwendigkeit sofortiger
Sanierungsmaßnahmen.
Die Dringlichkeit einer Sanierung wird anhand eines Punktesystems in einer sogenannten „Dringlichkeitsbewertung“ ermittelt, wobei folgende Punkte in die Beurteilung einfließen:
- Art der Asbestverwendung
- Schwingungsbelastung
- Struktur, Oberflächenzustand und Asbestart
- Lokalisation
- Raumnutzung
Die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden“, kurz Asbest-Richtlinie, betrachtet den Zusammenhang zwischen dem Schutz der Gebäudenutzer und der analytisch nachgewiesenen Faseranzahl und gibt den Rahmen der Schadensanierung verbindlich vor.